Ein Treppenlift erleichtert die Nutzung der Treppe, wenn deren Benutzung durch Unfälle oder Krankheiten dauerhaft erschwert wird. Und das betrifft nicht nur ältere Menschen. Auch jüngere Personen profitieren bei Bedarf unter bestimmten Umständen von diesem Hilfsmittel. Deshalb ist es sinnvoll, sich im Sinne des altersgerechten Wohnens frühzeitig mit diesem Thema zu befassen. Und warum dabei nicht auch darüber nachdenken, ob vielleicht auch der Kauf eines gebrauchten Treppenlifts eine Option darstellen kann? Hier einige Anregungen zum diesbezüglichen Vorgehen, den Erkennungsmerkmalen hochwertiger Lifte, den Kosten und den Fördermöglichkeiten.
Welche Sicherheitsmerkmale dürfen nicht fehlen?
Ob man einen Treppenlift gebraucht oder neu kaufen sollte, hängt – wie so oft – vom individuellen Einzelfall ab. Generell sollte man unbedingt darauf achten, dass das Liftsystem von einem seriösen Hersteller stammt und der Auf- und eventuelle Abbau fachlich korrekt erfolgen. Gebrauchte Lifte verlocken meist mit niedrigeren Kosten; ihr Preis liegt oftmals um 20 bis 30 Prozent unter dem für neuwertige Modelle. Aber Achtung: Oftmals können die Schienen aufgrund ihrer Anpassung an die einzigartige Bausituation nicht mitgenommen werden, – was natürlich in die Kostenkalkulation einfließen sollte. Tendenziell stehen die Mitnahme-Chancen bei einer geraden Treppe ohne Zwischenstopps am besten. Letztlich sollte jedoch immer ein Fachmann die konkrete neue Situation begutachten und ein möglichst passgenaues Angebot unterbreiten.
Davon abgesehen lassen sich hochwertigere Treppenlifte (ob neu oder gebraucht) an mehreren Merkmalen erkennen:
- Sie besitzen ein Typenschild, auf dem unter anderem die Liftseriennummer, die maximale Gewichtsbelastung, das Baujahr und alle wesentlichen Servicedaten des Herstellers vermerkt sind.
- Sie sind zertifiziert (beispielsweise durch das GS-Siegel, das TÜV-Siegel oder das CE-Zeichen), was Rückschlüsse bezüglich der Einhaltung von Produktsicherheitsauflagen zulässt.
- Und sie zeichnen sich durch Sicherheitsmerkmale wie eine Totmannsteuerung / einen Notfallknopf, einen Quetschschutz, einen Notstrombetrieb und die Sicherung gegen unerwünschte Benutzung aus.
Mit welchen Kosten muss man kalkulieren?
In vielen Fällen liegen die Kosten für einen neuen Treppenlift im mittleren drei- bis niedrigeren vierstelligen Bereich. Am günstigsten fallen freilich die Preise für Sitzlifte an geraden Innenbereichstreppen aus, während Sitzlifte an geraden Außentreppen oder kurvigen Innentreppen teurer sind. Für eine konkrete Kostenkalkulation ist es jedoch unabdingbar, einen oder mehrere Experten zu einem Ortstermin einzuladen, damit die Wohnsituation genau begutachtet werden kann.
Eine solche Begutachtung ist für die Erstellung eines passgenauen Angebots auch insofern von größter Bedeutung, als es von den Kranken- und Pflegekassen sowie der Kreditanstalt für Wiederaufbau für die Ausschüttung von Förderungen unbedingt vorgelegt werden muss.
Unter welchen Umständen werden Sitzlifte von Kranken- und Pflegekassen sowie der Kreditanstalt für Wiederaufbau bezuschusst?
Kranken- und Pflegekassen bezuschussen sowohl neue als auch gebrauchte Treppenlifte als Hilfsmittel nach Vorlage eines ärztlichen Attests oder im Sinne der Förderung von wohnumfeldverbessernden Maßnahmen. Was unter anderem dazu beitragen kann, dass ein eventuell teurerer Umzug vermieden werden kann. Für die Förderung durch die Pflegekasse muss jedoch ein Pflegegrad-Nachweis erbracht werden. Der maximale Zuschuss für den Pflegegrad 5 beträgt anschließend 4.000 € pro Person; nach unten hin fallen die Zuschüsse gestaffelt aus. Dementsprechend werden häufig nur Teile der anfallenden Treppenlift-Kosten übernommen – und das auch nur in den Fällen, in denen der medizinische Bedarf eindeutig erkennbar ist und der Antragsteller lange genug (mindestens zehn Jahre) Pflegekassen-Mitglied ist.
Alternativ können aber auch das altersunabhängige KfW-Programm 159 „altersgerecht Umbauen mit Kredit“ oder der KfW-Investitionszuschuss 445B (Förderung von 10 % der förderfähigen Kosten) in Anspruch genommen werden. Dieser steht Mietern, privaten Wohnimmobilien-Eigentümern und Wohnungsgenossenschaften zur Verfügung. Er setzt für gebrauchte Lifte aber ein Alter von maximal drei Jahren und mindestens drei weitere Jahre Garantie voraus. Zudem müssen – wie bei den Kranken- und Pflegekassen – vor dem Kauf des Liftes mehrere Angebote zur Prüfung vorgelegt werden. Eine spätere Kostenerstattung ist nahezu ausgeschlossen.